August 10

Alles NEU

Willkommen auf unserem neuen Blog. Es freut uns, dass Sie zu uns gefunden haben. Nach einer kurzen Pause sind wir wieder da. Da die Bildung sehr wichtig ist, möchten wir darauf hinweisen, dass jeder die Chance haben sollte eine Schulung ohne Hindernisse abzuschließen. Leider stoßen die Familien immer wieder an Hindernisse, wenn es um die Schulung ihrer Kinder geht. Dabei geht es in der ersten Linie um Schulbedarf, der heutzutage mit den minimalen Einkommen der Eltern nicht komplett gedeckt werden kann. Die bedürftigen Familien sind aus diesem Grund an Hilde angewiesen und gerade wir sorgen dafür, dass dank Petitionen und Aktionen diese Familien unterstützt werden.

Pro Schuljahr kommen die Eltern auf 100 Euro Kosten, die für Schulbedarf anfallen. Mit so hohen Kosten sind nicht nur die Arbeitslosen konfrontiert. Auch Elternpaare mit geringen Einkommen können diese hohen Kosten nicht problemlos decken. In diesem Fall muss Hilfe her. Gerade diese Webseite sollte helfen zahlreiche Leute zu versammeln, die die Petition unterstützen und den gerechten Schulbedarf unterstützen. Die gleichen Bildungschancen sind unser Ziel, dass wir in Deutschland mit ein wenig Mühe schaffen könnten.

Aus diesem Grund möchten wir die Eltern bitten die Inhalte regelmäßig auf dieser Webseite zu begutachten, damit sie wertvolle Informationen zum gerechten Schulbedarf erhalten können. Zusammen können wir Vieles bewegen und erhalten die Chance auf eine gerechte Bildung Einfluss zu nehmen. Danke, dass ihr ein Teil dieses Kampfes um die Rechte der Kinder und Eltern seid. Es bedeutet uns viel, dass wir positives Feedback und Unterstützung aus ganz Deutschland erhalten.

Januar 22

Unterzeichnen Sie unsere Petition!

Petition „Arbeitslosengeld II – Änderung des § 28 Abs. 3 des Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Bedarfe für Bildung und Teilhabe)…“ beim Deutschen Bundestag

So unterzeichnen Sie online:
Wenn Sie schon auf dem Petitionsportal des Deutschen Bundestages registriert sind, klicken Sie hier.
Wenn Sie noch nicht auf dem Petitionsportal des Deutschen Bundestages registriert sind, klicken Sie hier.

BITTE BEACHTEN: Sie müssen Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre E-Mail-Adresse zur Mitzeichnung angeben. Sie können aber auswählen, ob Sie mit Ihrem Namen oder anonym zeichnen möchten. Die Registrierung mit dem Personalausweis ist nicht nötig.

So unterzeichnen Sie per Unterschrift:
Drucken Sie diese Unterschriftenliste aus und tragen Sie Namen, Anschrift und Unterschrift ein

Senden Sie die Liste an: Diakonie in Niedersachsen, Ebhardtstraße 3A, 30159 Hannover, FAX: 0511 – 3604 – 44267

Bitte beachten: Nur einmal mitzeichnen – per Unterschrift o d e r auf dem Petitionsportal

Hintergrund der Petition:
Bedürftige Familien, die einen Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, bekommen aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ pro Schuljahr 100 Euro pro Kind. Damit sollen auch Kinder aus Familien mit geringem Einkommen die gleichen Bildungschancen haben.

Diese Summe reicht aber nicht aus. Eine neue wissenschaftliche Studie der Evangelischen Kirche in Deutschland hat ermittelt, dass der tatsächliche existenznotwendige Bedarf durchschnittlich bei 153 Euro liegt.

Deshalb hat die Diakonie in Niedersachsen eine Petition im Deutschen Bundestag eingereicht. – Unterstützen Sie unsre Petition ID 66758: „Arbeitslosengeld II – Änderung des § 28 Abs. 3 des Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Bedarfe für Bildung und Teilhabe)“ (ID-Nr. 66785)