Januar 22

Unterzeichnen Sie unsere Petition!

Petition „Arbeitslosengeld II – Änderung des § 28 Abs. 3 des Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Bedarfe für Bildung und Teilhabe)…“ beim Deutschen Bundestag

So unterzeichnen Sie online:
Wenn Sie schon auf dem Petitionsportal des Deutschen Bundestages registriert sind, klicken Sie hier.
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BITTE BEACHTEN: Sie müssen Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre E-Mail-Adresse zur Mitzeichnung angeben. Sie können aber auswählen, ob Sie mit Ihrem Namen oder anonym zeichnen möchten. Die Registrierung mit dem Personalausweis ist nicht nötig.

So unterzeichnen Sie per Unterschrift:
Drucken Sie diese Unterschriftenliste aus und tragen Sie Namen, Anschrift und Unterschrift ein

Senden Sie die Liste an: Diakonie in Niedersachsen, Ebhardtstraße 3A, 30159 Hannover, FAX: 0511 – 3604 – 44267

Bitte beachten: Nur einmal mitzeichnen – per Unterschrift o d e r auf dem Petitionsportal

Hintergrund der Petition:
Bedürftige Familien, die einen Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, bekommen aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ pro Schuljahr 100 Euro pro Kind. Damit sollen auch Kinder aus Familien mit geringem Einkommen die gleichen Bildungschancen haben.

Diese Summe reicht aber nicht aus. Eine neue wissenschaftliche Studie der Evangelischen Kirche in Deutschland hat ermittelt, dass der tatsächliche existenznotwendige Bedarf durchschnittlich bei 153 Euro liegt.

Deshalb hat die Diakonie in Niedersachsen eine Petition im Deutschen Bundestag eingereicht. – Unterstützen Sie unsre Petition ID 66758: „Arbeitslosengeld II – Änderung des § 28 Abs. 3 des Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Bedarfe für Bildung und Teilhabe)“ (ID-Nr. 66785)


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VeröffentlichtJanuar 22, 2020 von deradmin in Kategorie "Allgemein

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